Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist eine Kontopfändung. Hierbei kann der Gläubiger beantragen, dass das Guthaben auf dem Konto direkt an ihn geht.
Die Banken müssen der Aufforderung nachkommen, wenn ein gerichtlicher Beschluss darüber eingeht, und wird das jetzige Guthaben und auch zukünftig eingehendes an den Gläubiger senden.
Der Kontoinhaber kann bei einer Kontopfändung keine Verfügungen mehr von seinem Konto aus machen. So sollte schnell gehandelt werden, und der Gläubiger bezahlt werden.
Ist die Summe nicht aufbringbar, dann kann ein Antrag gestellt werden, dass zumindest in dem Rahmen der Pfändungsfreigrenze eine Handlung erfolgen kann. Alle Beträge, die dann über dieser Grenze liegen, werden an den Gläubiger übermittelt, sodass der Schuldner nicht vollkommen mittellos sein wird.