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Bereitstellungszinsen

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Bereitstellungszinsen kann ein Kreditinstitut immer dann verlangen, wenn ein Kredit bereitsteht, aber er von dem Kreditnehmer noch nicht abgerufen worden ist.

Bei der Baufinanzierung ist dieses nicht selten der Fall. Dann, wenn der Kreditnehmer den Kredit in Teilzahlungen erhält, je nach Bauabschnitt, dann zahlt er auch nur die Kreditzinsen für den Betrag, der ausgezahlt worden ist.

Die Banken aber haben dadurch einen geringeren Gewinn, sodass sie die Bereitstellungszinsen statt dieser erheben können. Wie hoch sie sein werden, und ab welchem Zeitpunkt genau die Banken sie erheben, das ist Ermessungssache.

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