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Einzugsermächtigung

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Die Einzugsermächtigung ist eine besondere Form des Lastschriftverfahrens.

Sie wird sehr häufig von den Gläubigern, aber auch von den Schuldnern genutzt, damit die fälligen Beträge direkt von dem Konto eingezogen werden.

Der Schuldner muss dem Gläubiger schriftlich bestätigen, eine Unterschrift ist ausreichend, dass der Betrag bei Fälligkeit von dem Konto eingezogen werden kann.

Per Einzugsermächtigung zu zahlen, ist bei vielen Dingen möglich. So kann die monatliche Telefon- oder auch Stromrechnung so beglichen werden, egal, welcher Betrag die Rechnung aufweisen wird.

Auch das Zahlen von immer gleichbleibenden Beträgen, aber auch immer wechselnde Beträge sind so möglich. Da der Service für den Schuldner kostenlos ist, ist es eine sichere Sache, da so keine Zahlung vergessen werden kann.

Wenn die Banken aber das Einlösen der Einzugsermächtigung ablehnen, weil das Konto keine ausreichende Deckung hat, dann werden die Gläubiger weitere Kosten in Rechnung stellen.

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