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Geschäftsfähigkeit

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Um aktiv am Finanzmarkt teilnehmen zu können, müssen die Privatpersonen geschäftsfähig sein. Die Geschäftsfähigkeit erlangt jeder automatisch dann, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Es wird bestimmt, dass Personen in diesem Alter das eigene Tun und Handeln einschätzen können. So können sie auch dann von den Banken oder den Strafbehörden, zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie den Finanzmarkt ausnutzen oder sich falsch verhalten.

Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind eingeschränkt geschäftsfähig. Ihnen kann es dann auch durch die Banken erlaubt werden, dass sie in bestimmten Bereichen am Finanzmarkt teilnehmen können, wenn ein Erziehungsberechtigter diesem zustimmt.

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