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Insolvenzverfahren

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Ein Insolvenzverfahren kann bei einer bestehenden Insolvenz helfen.

Der Schuldner kann bei dem Amtsgericht vor Ort das Insolvenzverfahren beantragen, damit er nach sechs Jahren schuldenfrei sein wird, kann gleichzeitig die Restschuldbefreiung beauftragt werden.

Es muss aber sichergestellt werden können, dass in der Zeit so viele Schulden wie möglich bezahlt werden können. Alle Einnahmen, die der Schuldner macht, und die, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, werden auf die Schuldner aufgeteilt.

Wenn der Schuldner nach der Sechsjahresfrist nachweisen kann, dass er in einem Arbeitsverhältnis steht, ein regelmäßiges Einkommen hat, und keine neuen Schulden aufgebaut hat, dann kann ihm die Restschuld erlassen werden.

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