An dem Tag, an dem die Kreditauszahlung stattgefunden hat, gilt der Vertrag zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden als abgeschlossen.
Der Kreditvertrag nennt, wann die Kreditauszahlung stattfinden wird, sodass es die Pflicht des Kreditinstituts ist, dem Kunden auch zu diesem Tag das Geld auszuzahlen.
Erst dann ist der Kreditnehmer dazu verpflichtet, dem Kreditinstitut auch die Kosten und die Kredittilgung zu zahlen.