Gerät ein Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug, dann kann der Gläubiger ihn mahnen.
Eine Mahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, mit der der Schuldner daran erinnert werden soll, die Schuld zu begleichen. Wenn der Schuldner auch nach der Mahnung nicht die Schuld begleicht, dann kann der Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten.
Nicht selten sind in einer Mahnung auch Mahnkosten erhalten, wie Zinsen, die wegen des Zahlungsverzugs gezahlt werden müssen, oder notwendige Auslage.