Die Spekulationsfrist, damit die Gewinne aus Spekulationsgeschäften versteuert werden können, wird seit Einführung der Abgeltungssteuer nur noch bei den Gewinnen durch Privatimmobilien angewendet. Alle anderen Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.
Bei der Spekulationsfrist werden in den ersten 10 Jahren die Gewinne versteuert werden müssen, darüber hinaus anfallende Gewinne sind steuerfrei.