Ein Schuldner kann dem Gläubiger zum Zahlen von Rechnungen einen Abbuchungsauftrag erteilen.
So bucht der Gläubiger zum Termin der Fälligkeit den Betrag von dem Konto ab. Es kann sich um einen einmaligen aber auch um einen wiederkehrenden Auftrag handeln, der so auch variable Zahlungsbeträge enthalten kann.