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Lexikon

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Aufsichtsbehörde

Da auch die Arbeiten der Banken und Finanzdienstleister beaufsichtigt werden müssen, werden sie einer Aufsichtsbehörde unterstellt. Die BaFin (= Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist hier zuständig. Stellt sich heraus, dass Arbeiten der Banken nicht der Richtlinie entsprechen, dann sind sie dazu berechtigt, einzugreifen.

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