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Abgeltungssteuer

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Abgeltungssteuer – Was ist das?

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, d.h. die Steuer wird direkt an der Quelle, wo Sie entsteht einbehalten. Die Banken und Kreditinstitute sind dazu verpflichtet diese Steuer direkt und anonym abzuführen, ohne sie vorher an den Zinsempfänger auszuzahlen.

Der Steuersatz ist dabei nicht an einen persönlichen Steuersatz (wie z.B. die Einkommensteuer) gekoppelt, sondern ist ein fixer Steuersatz, der zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zusätzlich dazu ist ein Solidaritätszusschlag abzuführen, welcher nochmal 5,5% der abgeführten Abgeltungssteuer beträgt. Des Weiteren ist gegebenenfalls eine Kirchensteuer zu leisten, welche 8% oder 9% der abgeführten Abgeltungssteuer beträgt.

Fällt im Gegensatz dazu eine Emittentensteuer an, wie sie zum Beispiel bei inländischen Dividenden fällig ist, ist der Solidaritätszusschlag bereits von den Emittenten abgezogen worden (EStG § 51 Absatz 2c), es ist also dann nur noch die Kirchensteuer zu zahlen, welche durch das Kreditinstitut ebenfalls einbehalten und abgeführt wird.

Die Abgeltungssteuer ist für alle Erträge aus Kapitalforderungen zu leisten, diese umfasst auch zum Beispiel: Zinsen, Dividenden oder auch Erträge aus Investmentfonds.

Vorteile und Nachteile

Für fleißige Sparer mit mittlerem oder hohem Einkommen ist die Abgeltungssteuer von Vorrteil, da sich die zu zahlenden Steuern nicht, wie oben bereits erwähnt, nach dem Einkommensteuersatz richten, welcher bis zu 45% (Spitzensteuersatz) betragen kann, sondern fixiert auf 25% sind.br>

Geringverdiener, welche ebenfalls sparen möchten und weniger als 25% Einkommensteuer zahlen, können Ihr Wahlrecht geltend machen und eine Günstigerprüfung beantragen (§ 32d Absatz 6 EStG), sodass die bisherige Regelung angewendet werden kann und die Abgeltungssteuer so umgangen werden kann.

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