Bei einer Kreditvergabe kann die Bank dem Kreditnehmer eine Abruffrist einräumen.
Bei einem Immobilienkredit wird diese sehr häufig Anwendung finden. Gerade dann, wenn es sich um eine Finanzierung handelt, bei der das Darlehen erst einmal nur reserviert wird, muss der Kreditnehmer dann, wenn er das Geld benötigt, dieses abrufen.
Macht er es in der von der Bank vorgeschriebenen Frist nicht, dann kann die Bank die Frist zwar verlängern, aber bedeutet es für den Kreditnehmer auch, dass er dann mit Kosten dafür rechnen muss.