Meldet ein Unternehmen eine Insolvenz oder einen Konkurs an, dann kann der Arbeitnehmer das Konkursausfallgeld in Anspruch nehmen.
Dieses wird von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, wenn der Lohn nicht mehr gezahlt werden kann. Damit der Arbeitgeber aber das Insolvenzgeld in Anspruch nehmen kann, müssen strenge Vorgaben erfüllt werden.