Vergleichsportal für Tagesgeld und Festgeld

Wie kündige ich mein Tagesgeldkonto?

Tagesgeldkonto richtig „kündigen“

Das Tagegeldkonto zeichnet sich durch die tägliche Verfügbarkeit aus. Deshalb sollte es auch problemlos und kostenfrei bei allen Anbietern möglich sein, dieses zu kündigen.

Mit der Kündigung ist die Auszahlung des angesparten Kapitals gleichzustellen, welches der Kunde sich eigentlich täglich auszahlen lassen kann. Ist ein Tagegeldkonto als ein Onlineprodukt eröffnet worden, dann kann dieses auch wirklich rund um die Uhr gekündigt werden, bei den Filialprodukten nur zu den Öffnungszeiten der Bank.

Wie schnell das Geld dann auch tatsächlich genutzt werden kann, nachdem es gekündigt worden ist, ist immer von einzelnen Faktoren auch abhängig. Das Einfachste ist es aber, wenn das Geld angefordert wird, es wird dann dem Referenzkonto, welches bei dem Tagesgeldkonto zwingend erforderlich ist, gutgeschrieben.

 

So muss beachtet werden, dass auch nach der Kündigung es einige Zeit dauern kann, bis das Geld dann auch ausgegeben werden kann, wenn sich das Referenzkonto bei einer anderen Bank befindet, als bei der, wo das Tagegeldkonto geführt wird. Hier muss die übliche Bankbearbeitungszeit für eine Überweisung beachtet werden.

Die Kündigung bei einem Tagesgeldkonto kann durch die Anforderung des Geldbetrages ausreichend sein, andere Banken wiederum brauchen extra noch ein zusätzliches Kündigungsschreiben, damit das Konto dann auch geschlossen werden kann. Hier ist es auch ausreichend, dass dieses ohne großen Aufwand gemacht wird, lediglich ein einfaches Kündigungsschreiben, mit Kontonummer, Namen, etc. ist erforderlich.

Einen Grund für die Kündigung muss nicht angegeben werden. Wer in naher Zukunft nicht erneut ein Tagesgeldkonto führen möchte, sollte das Konto schließen lassen. Es kann den Vorteil eines Neukundenbonus mit sich bringen, wenn in ferner Zukunft erneut eine Geldanlage erfolgen soll.

 

Die Kündigung des Tagesgeldkontos ist immer nur eine Formsache. Schnell und ohne Probleme kann der Kontoinhaber veranlassen, dass der Geldbetrag des Anlageproduktes ausgezahlt werden kann, damit er es nutzen kann.

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