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Abschreibungen

Die Bezeichnung Abschreibung wird auch häufiger mit den Buchstaben AfA (= Absetzung für Abschreibungen) zu finden sein.

Er findet in dem Steuerrecht regelmäßig Anwendung, da so der Wertverlust von Gegenständen steuerlich geltend gemacht werden kann.

Mit dem Jahr 2007 ist es aufgekommen, dass dieses nur noch linear genutzt werden kann, sodass die Wertminderung entsprechend auf die Nutzungsdauer umgerechnet werden muss.

So wird in jedem Jahr der gleiche Betrag steuerlich absetzbar sein, und nicht, wie es auch früher gemacht werden konnte, in den ersten Jahren mehr und zum Ende der Zeit immer weniger. Gerade bei einer eigenen Immobilie kann so der steuerliche Vorteil entsprechend immer aus der Abschreibung genutzt werden.

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