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Kontooffenlegung

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Bestimmte Stellen können eine Kontooffenlegung bei einem Tatverdacht beantragen.

Immer dann, wenn ein Kunde wegen einer Straftat verdächtigt wird, kann durch das Finanzamt, zum Beispiel, die Bank beauftragt werden, dass sie die Konten des Kundens offenlegt.

So erhalten diese Stellen dann eine Einsicht und können den Tatvorwurf bekräftigen oder aber widerlegen. Gleiches gilt auch dann, wenn eine Person eine Sozialleistung beantragt.

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